
Endlose andere Rechtsstreitigkeiten der verschiedensten Sachgebiete sind denkbar.
Im Zivilrecht sind z.B. Miet- und Pachtrechtsstreitigkeiten, Forderungen aus schuldrechtlichen Verträgen wie z.B. Darlehen, Kauf- oder Reisevertrag sowie auch Herausgabe- und Unterlassungsansprüche denkbar. Ferner gibt es mannigfaltige Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder ungerecht-fertigter Bereicherung.
Das Arbeitsrecht und die sowohl auf dem individuellen als auch im kollektiven Bereich zu findenden Fallgestaltungen.
Das Sozialrecht befasst sich u.a. mit den Fragen des Schwerbehinderten-rechts, Arbeitsförderungsrecht, Rentenversicherungsrecht oder auch dem Sozialhilferecht.
Im Verwaltungsrecht sind Streitigkeiten in allen Fällen denkbar, in denen seitens der öffentlichen Behörde Ansprüche geltend zu machen oder abzu- wehren sind. Hierzu zählen Fragen des Ordnungsrechts, Ausländerrechts, öffentlichen Baurechts und vieles dergleichen mehr.
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