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Familienrecht  ist  als  Oberbegriff für  alle sich  aus der  Verwandtschaft ergebenden Rechtsfragen zu verstehen. Die Zuständigkeit des Familiengerichts erstreckt sich  nicht nur auf die  Streitigkeiten im  Rahmen einer  Scheidung, Fragen des Unterhalts und der Interessen der Kinder. Einige weitere mögliche Rechtsgebiete zeige ich nachfolgend auf.

Die  Scheidung stellt die  Aufhebung der  Ehe dar und ist vom Gericht auszu-sprechen.

Bereits  mit der  Trennung  entsteht  die  Frage  nach  Höhe  und  Dauer des Unterhalts für  Kinder und  Ehegatten.  Bei  Ehegatten  sind der  Trennungs-unterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden.

Die Nutzung der Ehewohnung und der Hausratsteilung sind zumeist bereits im Zeitpunkt der Trennung dauerhaft zu regeln.

Bei  einer  Scheidung wird  regelmäßig  der  Versorgungsausgleich  von  Amts wegen durchgeführt. Dabei erfolgt eine gleichmäßige Verteilung aller von den Eheleuten  während der  Ehezeit erworbenen  Anwartschaften oder Anrechte auf Alters- und Invaliditätsrenten.

Das  Sorgerecht umfaßt die  elterliche  Verantwortung für die Kinder.  Neben dem Regelfall der gemeinsamen  elterlichen Sorge kann in begründeten Fällen auf  Antrag auch einem  Elternteil das  Sorgerecht ganz oder teilweise über- tragen werden.

Unabhängig  hiervon ist das  Umgangsrecht.  In besonders  gelagerten Fällen kann es nur zu  behütetem Umgang  oder gar einem zeitlich begrenzten oder gänzlichen Ausschluß des Umgangs kommen.

Es  sind noch  viele  weitere  Rechtsfragen  denkbar.  Die  Besonderheit  der persönlichen  Betroffenheit  sollte  Anlaß  sein,  einvernehmliche  aber  auch vertretbare  Lösungen  und  Wege  aus  den  aufgetretenen  Differenzen  zu finden.  So ist neben der  gerichtlichen  Durchsetzung  der Rechte auch  die außergerichtliche Vertretung und vorsorgende Beratung ein wichtiger Aspekt meiner Tätigkeit.


  • Familienstammbuch mit Heirats- und Geburtsurkunden, Ehevertrag

Unterhalt:   

  • Einkommensbelege beider Ehegatten und der Kinder
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Bilanzen oder GuV-Rechnungen der letzten 3 Jahre
  • letzter Steuerbescheid, Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheide
  • Vermögensbelege, Kreditverträge, Anschaffungsbelege
  • frühere/gültige Gerichtsurteile und Sitzungsprotokolle
  • Vergleiche, Verträge, Urkunden des Jugendamtes

Zugewinnausgleich:

  • Belege und Nachweise aller Vermögenswerte
  • Vermögensaufstellungen
  • Grundbuchauszug, Notarverträge, Wertgutachten, Kaufverträge
  • Bilanzen oder GuV-Rechnungen der letzten fünf Jahre

Erbrecht:

  • Testamente, Erb- und Eheverträge, Sterbeurkunde
  • Stammbaum/Familienstammbuch
  • aktuelle Adressen der Angehörigen
  • Dokumente, Urkunden, Wertangaben über alle Vermögenswerte
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