
Familienrecht ist als Oberbegriff für alle sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsfragen zu verstehen. Die Zuständigkeit des Familiengerichts erstreckt sich nicht nur auf die Streitigkeiten im Rahmen einer Scheidung, Fragen des Unterhalts und der Interessen der Kinder. Einige weitere mögliche Rechtsgebiete zeige ich nachfolgend auf.
Die Scheidung stellt die Aufhebung der Ehe dar und ist vom Gericht auszu-sprechen.
Bereits mit der Trennung entsteht die Frage nach Höhe und Dauer des Unterhalts für Kinder und Ehegatten. Bei Ehegatten sind der Trennungs-unterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden.
Die Nutzung der Ehewohnung und der Hausratsteilung sind zumeist bereits im Zeitpunkt der Trennung dauerhaft zu regeln.
Bei einer Scheidung wird regelmäßig der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt. Dabei erfolgt eine gleichmäßige Verteilung aller von den Eheleuten während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften oder Anrechte auf Alters- und Invaliditätsrenten.
Das Sorgerecht umfaßt die elterliche Verantwortung für die Kinder. Neben dem Regelfall der gemeinsamen elterlichen Sorge kann in begründeten Fällen auf Antrag auch einem Elternteil das Sorgerecht ganz oder teilweise über- tragen werden.
Unabhängig hiervon ist das Umgangsrecht. In besonders gelagerten Fällen kann es nur zu behütetem Umgang oder gar einem zeitlich begrenzten oder gänzlichen Ausschluß des Umgangs kommen.
Es sind noch viele weitere Rechtsfragen denkbar. Die Besonderheit der persönlichen Betroffenheit sollte Anlaß sein, einvernehmliche aber auch vertretbare Lösungen und Wege aus den aufgetretenen Differenzen zu finden. So ist neben der gerichtlichen Durchsetzung der Rechte auch die außergerichtliche Vertretung und vorsorgende Beratung ein wichtiger Aspekt meiner Tätigkeit.

- Familienstammbuch mit Heirats- und Geburtsurkunden, Ehevertrag
Unterhalt:
- Einkommensbelege beider Ehegatten und der Kinder
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
- Bilanzen oder GuV-Rechnungen der letzten 3 Jahre
- letzter Steuerbescheid, Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheide
- Vermögensbelege, Kreditverträge, Anschaffungsbelege
- frühere/gültige Gerichtsurteile und Sitzungsprotokolle
- Vergleiche, Verträge, Urkunden des Jugendamtes
Zugewinnausgleich:
- Belege und Nachweise aller Vermögenswerte
- Vermögensaufstellungen
- Grundbuchauszug, Notarverträge, Wertgutachten, Kaufverträge
- Bilanzen oder GuV-Rechnungen der letzten fünf Jahre
Erbrecht:
- Testamente, Erb- und Eheverträge, Sterbeurkunde
- Stammbaum/Familienstammbuch
- aktuelle Adressen der Angehörigen
- Dokumente, Urkunden, Wertangaben über alle Vermögenswerte
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