
Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Im Zivil- und Verwaltungsrecht richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Im Straf- und im Sozialrecht hingegen richten sich die Kosten nach gesetz- lich normierten Betragsrahmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Wege einer Honorarvereinbarung die Kostenfrage abschließend zu regeln.
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