

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht aufbringen können, ist es möglich gemäß BerHG beim Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe zu beantragen.
Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Die Beantragung der Beratungshilfe übernehme ich gern für Sie.

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teil- weise aufbringen können, ist es möglich bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie ent- sprechend Ihrer Einkommens- und Belastungssituation ganz oder teilweise die Kosten für Ihren Anwalt und das Gerichtsverfahren.
Wenn Ihnen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Umstände dies erlauben, kann das Gericht eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten festsetzen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Prozesskostenhilfe zunächst nicht zurückerstatten. Bei positiver Entwicklung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation müssen Sie jedoch damit rechnen, dass die Prozesskostenhilfe zurückgefordert wird.
Prozesskostenhilfe wird nur insoweit gezahlt als das Gericht der Meinung ist, dass das von Ihnen angestrebte Rechtsverfahren Aussicht auf Erfolg hat.
Die Beantragung der Prozesskostenhilfe übernehme ich gern für Sie.
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