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Wenn Sie aufgrund Ihrer  persönlichen und  wirtschaftlichen  Verhältnisse die erforderlichen  Mittel für eine  anwaltliche  Rechtsberatung  nicht aufbringen können,  ist  es möglich  gemäß  BerHG  beim  Amtsgericht  Ihres Wohnortes Beratungshilfe zu beantragen.

Wird Ihnen  Beratungshilfe  gewährt,  übernimmt der Staat für Sie die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Die Beantragung der Beratungshilfe übernehme ich gern für Sie.


Wenn Sie aufgrund Ihrer  persönlichen und  wirtschaftlichen  Verhältnisse die erforderlichen  Mittel für eine  Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teil- weise aufbringen können,  ist es möglich bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Wird  Ihnen  Prozesskostenhilfe gewährt,  übernimmt  der  Staat für Sie ent- sprechend  Ihrer  Einkommens-  und  Belastungssituation ganz oder teilweise die Kosten für Ihren Anwalt und das Gerichtsverfahren.

Wenn Ihnen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen  Umstände dies erlauben, kann  das  Gericht  eine  Rückzahlung  der  Prozesskostenhilfe in Raten festsetzen.  Ist dies nicht der Fall,  müssen Sie die Prozesskostenhilfe zunächst  nicht  zurückerstatten.  Bei positiver  Entwicklung  Ihrer  persönlichen  und wirtschaftlichen  Situation  müssen  Sie jedoch  damit  rechnen,  dass  die Prozesskostenhilfe zurückgefordert wird. 

Prozesskostenhilfe wird nur insoweit gezahlt als das  Gericht der Meinung ist, dass das von Ihnen angestrebte Rechtsverfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Die Beantragung der Prozesskostenhilfe übernehme ich gern für Sie.

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