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Niemand muss auf einen Anwalt verzichten:

Wenn Sie prozessieren und gewinnen, hat der Verlierer die Gerichtskosten zu tragen und im Regelfall die Anwaltskosten zu erstatten.  Dies gilt nicht in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten.  

Auch  bei   außergerichtlichen   Streitigkeiten   kann  es  Kostenerstattungs-pflichten Ihres Gegners geben.

Wenn  Sie  prozessieren  und  verlieren,  werden  Ihnen  die  Anwalts-  und Gerichtskosten erstattet, sofern Sie rechtsschutzversichert sind.

Wer  wirtschaftlich  nicht  in  der  Lage ist,  die Kosten eines Prozesses aufzubringen, kann  Prozesskostenhilfe  beantragen.  Für die außergerichtliche Beratung gewährt der Staat weitgehend Beratungshilfe.

Daher ist  immer zu beachten,  dass ein Prozess auch das Risiko  einschließt, den  Prozess  zu  verlieren - in diesem Fall sind die Kosten des gegnerischen Anwalts zu erstatten (Ausnahme: erstinstanzliches Arbeitsgerichtsverfahren) Zudem sind die Gerichtskosten mit zu berücksichtigen.

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