
Niemand muss auf einen Anwalt verzichten:
Wenn Sie prozessieren und gewinnen, hat der Verlierer die Gerichtskosten zu tragen und im Regelfall die Anwaltskosten zu erstatten. Dies gilt nicht in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten.
Auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten kann es Kostenerstattungs-pflichten Ihres Gegners geben.
Wenn Sie prozessieren und verlieren, werden Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten erstattet, sofern Sie rechtsschutzversichert sind.
Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses aufzubringen, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Für die außergerichtliche Beratung gewährt der Staat weitgehend Beratungshilfe.
Daher ist immer zu beachten, dass ein Prozess auch das Risiko einschließt, den Prozess zu verlieren - in diesem Fall sind die Kosten des gegnerischen Anwalts zu erstatten (Ausnahme: erstinstanzliches Arbeitsgerichtsverfahren) Zudem sind die Gerichtskosten mit zu berücksichtigen.
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